DIN-Normen (z. B. DIN 14230) & Vorschriften für Löschwasserbehälter und Löschwasserversorgung in Deutschland

Die Bereitstellung von Löschwasser in Deutschland richtet sich nach mehreren technischen DIN-Normen, Richtlinien der Feuerwehren und landesrechtlichen Vorgaben. Für Betreiber, Kommunen und Bauherren ergibt sich daraus ein klar strukturiertes Regelwerk, das sowohl die Löschwassermenge als auch die technische Ausführung von Löschwasserbehältern definiert.

DIN-Normen für Löschwasserbehälter/-versorgung
DIN-Normen für Löschwasserbehälter/-versorgung, z. B. DIN 14230

Rechtlicher Hinweis / Haftungsausschluss

Die genannten Normen und Richtlinien sind urheberrechtlich geschützt. Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich einer ersten technischen Orientierung. Für die Planung, Auslegung, Nachweisführung und Genehmigung sind stets die Originaltexte der jeweiligen Normen sowie die Vorgaben der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle, des Wasserversorgers und der Bauaufsichtsbehörde maßgeblich und verbindlich. Trotz größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Inhalte übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben. Jede Haftung ist ausgeschlossen.

1. Relevante DIN-Normen für Löschwasser, Hydranten & Feuerwehrtechnik

A. Vorratsspeicher für Löschwasser

DIN 14230 – Unterirdische Löschwasserbehälter

Regelt Planung, Bau und Anforderungen an unterirdische, überdeckte Löschwasserbehälter mit definierter Entnahmestelle. Klassische Löschwasserzisternen.

DIN 14210 – Künstlich angelegte Löschwasserteiche

Norm für offene Löschwasserbehälter wie Teiche oder Becken. Anforderungen an Nutzvolumen, Entnahme, Zugänglichkeit und Befahrbarkeit.

DIN 14220 – Löschwasserbrunnen

Regelt künstlich angelegte Löschwasserbrunnen zur Entnahme von Grundwasser. Enthält Vorgaben zur Ergiebigkeit (z. B. mind. 400 l/min), Klassifizierung und prüfbaren Leistungsdauer.

B. Hydranten & Löschwasserentnahmestellen

DIN EN 14339 – Unterflurhydranten

Europäische Norm für Aufbau, Funktion, Prüfverfahren und Kennzeichnung von Unterflurhydranten.

DIN EN 14384 – Überflurhydranten

Europäische Norm für Überflurhydranten. Enthält Anforderungen an Konstruktion, Funktion, Belastbarkeit und Trinkwasserschutz.

DIN 14244 – Löschwassersauganschlüsse

Regelt Saugstellen und Sauganschlüsse für die Feuerwehr, einschließlich Ausführung (Form A/B), Anschlüsse und Einbaubedingungen.

C. Feuerwehrflächen und Erreichbarkeit

DIN 14090 – Flächen für die Feuerwehr

Legt Anforderungen an Zufahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge fest, inklusive Maße, Tragfähigkeit und Neigungen.

D. Kennzeichnung

DIN 4066 – Feuerwehrschilder

Norm für Kennzeichnung von Hydranten, Saugstellen, Löschwasserentnahmestellen und Feuerwehrzufahrten.

Beschilderung für Löschwasserentnahmestellen und Löschwasserbrunnen
Beschilderung für Löschwasserentnahmestellen und Löschwasserbrunnen
Löschwasserkissen 100m³ Hydrantenschild
Löschwasserkissen 100m³ Hydrantenschild

E. Löschwasseranlagen im nichtöffentlichen Bereich

DIN 14462 – Planung, Einbau und Betrieb von Löschwasseranlagen

Regelt Wandhydrantenanlagen, trockene Löschwasserleitungen und Anlagen mit Über- oder Unterflurhydranten auf privaten Grundstücken.

Zwischenfazit: Bedeutung der DIN-Normen für die Löschwasserversorgung

Diese DIN-Normen bilden die zentrale technische Grundlage für Löschwasserversorgung, Löschwasserentnahmestellen und die Zugänglichkeit für die Feuerwehr in Deutschland. Für Planung und Genehmigung gelten immer die Originalnormen sowie die Vorgaben der örtlichen Brandschutzbehörde.


2. DIN 14230 – Unterirdische Löschwasserbehälter

Die DIN 14230:2021-08 legt die Anforderungen an unterirdische, künstlich angelegte und überdeckte Löschwasserbehälter fest. Sie definiert technische Mindeststandards für Konstruktion, Ausstattung und Entnahme, um eine sichere und jederzeit verfügbare Bereitstellung von Löschwasser sicherzustellen. Die Norm gilt ausschließlich für dauerhaft installierte, unterirdische Löschwasserbehälter.

Anwendungsbereich:
Die Norm beschreibt unterirdische, überdeckte Löschwasserbehälter mit mindestens einer Löschwasserentnahmestelle. Sie kommt dort zum Einsatz, wo Hydranten oder natürliche Wasserentnahmestellen nicht ausreichend Wasser bereitstellen können.

Bauliche Anforderungen:
Behälter müssen unterirdisch angelegt und überdeckt sein. Sie müssen dauerhaft wasserdicht, statisch tragfähig und korrosionsbeständig ausgeführt werden. Die Abdeckung muss den vorgesehenen Belastungen standhalten (z. B. befahrbare Deckel). Behälter können als Einzelbehälter oder als System aus mehreren verbundenen Behältern ausgeführt werden.

Volumenkategorien:
Die Norm unterscheidet typischerweise drei Größenklassen:
– kleine Löschwasserbehälter: bis 150 m³
– mittlere Löschwasserbehälter: über 150 m³ bis 300 m³
– große Löschwasserbehälter: über 300 m³

Löschwasserentnahme:
Jeder Behälter muss mindestens eine normgerechte Löschwasserentnahmestelle besitzen, in der Regel eine Saugleitung mit geeigneter Anschlusseinrichtung. Bei größeren Behältern oder besonderen Einsatzbedingungen können mehrere Saugleitungen erforderlich sein. Die Entnahmeeinrichtungen müssen leicht zugänglich und für Feuerwehrfahrzeuge anfahrbar sein.

Zugänglichkeit, Betrieb und Wartung:
Domschächte, Entnahmeschächte und technische Einrichtungen müssen zugänglich, wartbar und sicher begehbar sein. Vor der Inbetriebnahme sind Dichtheit und Funktion der Entnahmeeinrichtungen zu prüfen. Eine Abstimmung mit der zuständige Brandschutzdienststelle (Feuerwehr / Bauaufsicht / Landkreis) ist üblich und oft erforderlich.

Nichtanwendung auf mobile Behälter:
Die DIN 14230 gilt ausschließlich für unterirdische, fest verbaute Behälter. Oberirdische oder mobile Löschwasserbehälter (z. B. flexible Tanks, Löschwasserkissen, faltbare Behälter) fallen nicht automatisch unter die Norm. D. h. ob oberirdische flatbare Löschwasserzisternen als Löschwasservorrat anerkannt werden, entscheidet die örtliche Brandschutzbehörde im Einzelfall. Viele Brandschutzbehörden erkennen frostgeschützte flexible Löschwasserbehälter im Einzelfall als gleichwertige Löschwasservorräte an – eine automatische Anerkennung gibt es jedoch nicht.

Praktische Bedeutung:
Die DIN 14230 schafft verbindliche technische Standards für die Herstellung und den Betrieb unterirdischer Löschwasserbehälter. Sie gewährleistet, dass Löschwasservorräte zuverlässig, dauerhaft und sicher verfügbar sind. In Baugebieten ohne ausreichende Hydrantenversorgung bildet sie häufig die Grundlage für die Anforderungen von Gemeinden, Feuerwehren und Bauaufsichtsbehörden.


3. DVGW W 405 – Löschwasserbereitstellung aus dem Trinkwassernetz

Das DVGW-Arbeitsblatt W 405 regelt, in welchem Umfang Löschwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung bereitgestellt werden kann. Es dient der Abstimmung zwischen:

  • Wasserversorgungsunternehmen
  • Kommunen
  • Feuerwehr

Wichtige Inhalte:

  • Ermittlung der möglichen Löschwasserbereitstellung (Volumenstrom / Dauer)
  • Unterscheidung zwischen Grundschutz und Objektschutz
  • Vorgaben, wann ein zusätzlicher Löschwasserbehälter erforderlich werden kann

Für die Praxis bedeutet dies: Wo das öffentliche Netz den geforderten Löschwasserbedarf nicht decken kann, wird ergänzend ein unterirdischer oder oberirdischer Löschwasserbehälter erforderlich.


4. DIN 14462 – Löschwasseranlagen im nicht öffentlichen Bereich

Diese Norm gilt für Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung von Löschwasseranlagen wie:

  • Wandhydrantenanlagen
  • private Über- und Unterflurhydranten
  • Löschwasseranlagen „trocken“ (z. B. trockene Steigleitungen)

Sie wird relevant, wenn Löschwasserbehälter in private Löschwasseranlagen eingebunden werden.
Für den Behälter selbst gilt nicht DIN 14462, sondern weiterhin DIN 14230; DIN 14462 regelt die nachgelagerte Verteilung im Objekt.


4. Trinkwasserschutz: DIN EN 1717, DIN 1988-600, DIN EN 806

Wenn Löschwasserbehälter über das Trinkwassernetz befüllt oder Teil einer Gebäudeinstallation werden, gelten zusätzlich die einschlägigen Trinkwasserschutznormen:

  • DIN EN 1717 – Schutz des Trinkwassers vor Rückfließen, Rückdrücken, Rücksaugen
  • DIN 1988-600 – nationale Ergänzung zur Trinkwasserinstallation
  • DIN EN 806 – Planung, Ausführung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen

Diese Normen sichern ab, dass beim Betrieb von Löschwasseranlagen keine Verunreinigung des Trinkwassers auftreten kann.


5. Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL)

Die LöRüRL regelt nicht die Bereitstellung von Löschwasser, sondern die Rückhaltung verunreinigten Löschwassers bei Bränden in Bereichen mit wassergefährdenden Stoffen.
Typische Pflichten:

  • Bemessung des Rückhaltevolumens
  • Anforderungen an Rückhalteflächen oder Auffangsysteme
  • Schutz der Gewässer vor kontaminiertem Löschwasser

Sie ist relevant, wenn ein Unternehmen sowohl einen Löschwasservorrat bereitstellen muss als auch gefährliche Stoffe lagert.

Die LöRüRL gilt heutzutage nicht mehr bundeseinheitlich als verbindliche Regel — sie wurde de facto durch Umwelt- und Gewässerschutzregelungen (AwSV) ersetzt. Jedoch kann sie in bestimmten Kontexten weiterhin als Planungs- oder Bemessungsgrundlage herangezogen werden, solange Behörden und Betreiber sie als solche anerkennen.

Wenn Sie eine neue Anlage planen oder eine bestehende erneuern — vor allem bei Lagerung oder Umschlag wassergefährdender Stoffe — dürfen Sie nicht allein auf LöRüRL vertrauen. Stattdessen ist die Anwendung der AwSV (bzw. ggf. ergänzter Leitfäden wie VCI‑Leitfaden Löschwasserrückhaltung oder VdS 2557) notwendig.

Bei Zweifeln oder Unsicherheiten: Frühzeitig Rücksprache mit der zuständigen Wasser- bzw. Baubehörde halten — da die Anforderungen je nach Bundesland und Einzelfall unterschiedlich ausgelegt sind.


6. Landesbauordnungen und Feuerwehrvorgaben

Die rechtlich entscheidenden Rahmenbedingungen ergeben sich zudem aus:

  • Landesbauordnungen
  • Feuerwehrgesetzen der Bundesländer
  • Merkblättern und Fachempfehlungen der Feuerwehren

Dort wird typischerweise geregelt:

  • welcher Löschwasserbedarf (Grundschutz/Objektschutz) anzusetzen ist
  • wann ein zusätzlicher Löschwasserbehälter erforderlich wird
  • welche Zugänglichkeit und Aufstellbedingungen gelten
  • wie die Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle erfolgt

Diese Vorgaben stehen in der Praxis häufig über den technischen Normen, weil die Brandschutzbehörden die letztgültige Entscheidung treffen.


7. Bedeutung für mobile Löschwasserbehälter (z. B. Löschwasserkissen)

Mobile Löschwasserbehälter wie Löschwasserkissen/-zisternen oder faltbare Tanks unterliegen nicht automatisch der DIN 14230. Ihre Anerkennung als Löschwasservorrat hängt davon ab:

  • ob die zuständige Feuerwehr sie als gleichwertige Lösung akzeptiert
  • ob Befüllung, Entnahme, Zugänglichkeit und Stabilität im Einsatzfall garantiert sind
  • ob die Brandschutzbehörde den Behälter für das jeweilige Objekt anerkennt

In vielen Gemeinden können mobile Tanks als temporäre oder projektbezogene Lösung dienen – jedoch immer nach Abstimmung mit der verantwortlichen Brandschutzdienststelle.


📚 Quellenverzeichnis / Links

(alle Informationen wurden ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen abgeleitet)

DIN 14230:2021-08 – Unterirdische Löschwasserbehälter, Beschreibung auf DIN Media
https://www.dinmedia.de/de/standard/din-14230/341079471

Feuerwehr Leverkusen – Merkblatt Löschwasserbehälter
https://www.leverkusen.de/themen/feuerwehr/service-und-informationen/downloads/downloads-vb/Loeschwasserbehaelter.pdf

DVGW W 405 – Löschwasser aus der Trinkwasserversorgung
Beschreibung & Interpretationen:
https://www.dvgw.de/produkte/regeln/w-405

Feuerwehrverband – Fachempfehlung Löschwasserversorgung
https://www.feuerwehrverband.de

DIN 14462 – Löschwasseranlagen (nicht öffentlicher Bereich)
Normenbeschreibung:
https://www.dinmedia.de/de/standard/din-14462/341328791

DIN EN 1717 – Schutz des Trinkwassers
Normenbeschreibung:
https://www.dinmedia.de/de/standard/din-en-1717/282143082

Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL)
https://sicherheitsingenieur.nrw/tag/lorurl/