Löschwasserversorgung für abgelegene Standorte – Lösungen & gesetzliche Vorgaben

Effiziente Löschwasserversorgung für Standorte ohne öffentliche Hydranten oder ausreichenden Wassernetzdruck, wie z. B. für abgelegene Häuser, Außenbereichsgrundstücke, Landwirtschaft, PV-Parks, Windkraftanlagen und entlegene Industrieflächen

Löschwasserversorgung ohne öffentliche Hydranten für abgelegene Häuser, Außenbereichsgrundstücke, Landwirtschaft, PV-Parks und Windparks
Löschwasserversorgung ohne öffentliche Hydranten für abgelegene Häuser, Außenbereichsgrundstücke, Landwirtschaft, PV-Parks und Windparks

Abgelegene Lagen verfügen häufig über keine öffentliche Löschwasserversorgung, d.h. weder öffentliche Hydranten, noch ein ausreichender Wasserfluss aus dem Trinkwassernetz sind vorhanden.
In solchen Fällen verlangen Feuerwehren und Gemeinden oft einen objektbezogenen Löschwasservorrat, der schnell erreichbar, ganzjährig nutzbar und technisch einwandfrei ist.

Löschwasserversorgung ohne öffentliche Hydranten für abgelegene Standorte und PV-Anlagen
Löschwasserversorgung ohne öffentliche Hydranten für abgelegene Standorte und PV-Anlagen

Mobile Löschwasserkissen oder flexible Tanks als dauerhaft installierte Löschwasserbehälter bieten hier eine wirtschaftliche Lösung als Löschwasserreservesofern die Brandschutzdienststelle den Lösungsweg akzeptiert.

Rechtlicher Hinweis / Haftungsausschluss

Die genannten Normen und Richtlinien sind urheberrechtlich geschützt. Die hier dargestellten Informationen dienen der technischen Orientierung. Für Planung, Nachweisführung und Genehmigung sind ausschließlich die Originaltexte der Normen sowie die Vorgaben der örtlichen Brandschutzdienststelle, des Wasserversorgers und der Bauaufsicht verbindlich. Wir übernehmen für die Richtigkeit keine Gewähr.

Nachweis & Grundschutz der Löschwasserversorgung – kurz & präzise erklärt

Ein Nachweis der Löschwasserversorgung („Löschwassernachweis“) ist in Deutschland ein formaler Nachweis im Rahmen des Brandschutz- bzw. Bauplanungsprozesses, mit dem belegt wird, dass für ein Gebäude oder ein Objekt ausreichende Mengen Löschwasser im Brandfall zur Verfügung stehen bzw. bereitgestellt werden können. Er gehört typischerweise zum Brandschutznachweis im Bauantrag.

Der Grundschutz der Löschwasserversorgung bezeichnet die Mindestmenge an Löschwasser, die für die Brandbekämpfung unter normalen Bedingungen dauerhaft verfügbar sein muss. Er ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und Grundlage für Bau-, Nutzungs- und Brandschutzbewertungen.

1. Zweck des Grundschutzes

  • Sicherstellung der Erstbrandbekämpfung
  • Maßstab für Baugenehmigungen und Brandschutzkonzepte
  • Abgrenzung zu Objekt- oder Sonderlöschwasserversorgung

2. Typische Bemessungsgrößen (Deutschland, Praxis)

(Richtwerte – lokale Vorgaben der Feuerwehr sind maßgeblich)

  • Kleinere Wohngebiete / ländlich:
    ca. 48–96 m³ in 2 Stunden (≈ 400–800 l/min)
  • Dichtere Wohnbebauung / Mischgebiete:
    ca. 96–192 m³ in 2 Stunden (≈ 800–1.600 l/min)
  • Gewerbe / Industrie:
    über Grundschutz hinausgehend → zusätzliche Objektanforderungen

3. Zulässige Quellen für den Grundschutz

  • Öffentliche Trinkwassernetze / Hydranten
  • Löschwasserzisternen (i. d. R. unterirdisch)
  • Offene Gewässer (Löschwasserteiche, Flüsse – mit Einschränkungen)
  • Oberirdische flexible oder starre Löschwasserbehälter
    häufig zulässig, aber Einzelfallabstimmung mit der Feuerwehr und der zuständigen Brandschutzdienststelle erforderlich

Finden Sie hier einen Vergleich der verschiedenen Löschwasserbehälter/-quellen.


1. Warum abgelegene Standorte besondere Anforderungen haben

Abgelegene Standorte ohne Anschluss an das öffentliche Wassernetz umfassen typischerweise:

  • Abgelegene Wohnhäuser / Hofstellen / Einzelgehöfte
  • Häuser im sogenannten Außenbereich (nach Baugesetzbuch)
  • Verstreut liegende landwirtschaftliche Anwesen
  • PV-/Windkraftanlagen und Energieflächen
  • Außenbereichs-Baustellen
  • Entlegene Gewerbe- oder Industriegebäude
  • Hang- und Höhenlagen, z. B. in den Mittelgebirgsregionen, Bergen und Alpen
faltbare Löschwasserzisterne für PV-Anlage
faltbare Löschwasserzisterne für PV-Anlage

Diese Standorte haben häufig:

  • Kein Trinkwassernetz oder nur geringe Netzleistung (Wasserdruck ist gering, siehe z. B. Gießener Allgemeine: „Wenn es an Löschwasser mangelt„)
  • Keine öffentlichen Hydranten in der Nähe
  • Zu große Entfernung zu offenen Gewässern
  • Ggf. keine ausreichende Erreichbarkeit für Löschwassertransportfahrzeuge. Selbst mit Erreichbarkeit ist die mitgeführte Löschwassermenge auf aktuell genormten Feuerwehrfahrzeugen ist oft nur gering (z. B. 1000 oder 2000 l). Selbst spezielle Tanklöschfahrzeuge haben nur ein Volumen von bis zu 4000 l.

Deshalb wird oft ein eigener Löschwassertank direkt am Standort als Objektschutz gefordert.

Deutschland – abgelegene Regionen mit bekannten Problemen bei der Versorgung mit Löschwasser

Berge / Mittelgebirge / Wälder / Außenbereiche:
Schwarzwald (Bernau, Todtmoos, Schonach, Hinterzarten)
Bayerischer Wald (Zwiesel, Frauenau, Bodenmais)
Hunsrück (Morbach, Thalfang)
Uckermark (dünn besiedelt, weite Wege)
Mecklenburgische Seenplatte (Feldberg, Mirow, Wesenberg)
Eifel (Monschau, Hellenthal, Dahlem)
Spessart (Heigenbrücken, Rieneck)
Harz-Randlagen (Elend, Sorge, Wieda, Sankt Andreasberg)
Thüringer Wald (Oberhof, Schmiedefeld, Masserberg)
Sächsische Schweiz / Elbsandsteingebirge
Erzgebirge
Schwäbische Alb (Hayingen, Münsingen, Trochtelfingen)

Ländliche / dünn besiedelte Regionen:
Altmark (Sachsen-Anhalt – Arendsee, Kalbe)
Prignitz (Brandenburg – Karstädt, Lenzen)
Vorpommern-Rügen Hinterland (Gingst, Trent, Ummanz)
Rhön (Fladungen, Birx, Bischofsheim a. d. Rhön)
Ostfriesische Geestregionen (Großefehn, Wiesmoor)
Wendland (Niedersachsen – Dannenberg, Gartow, Lemgow)

Alpine Randlagen:
Berchtesgadener Land (Ramsau, Schönau)
Allgäuer Alpen (Balderschwang, Oberjoch, Tannheimer Grenzregion)

Inseln der Nord- und Ostsee:
Sylt (Hydrantennetze in Orten + zusätzliche Löschwasserbehälter)
Föhr / Amrum (Hydranten in Dörfern, Löschteiche außen)
Halligen Hooge, Langeneß (kein Hydrantennetz, Regenwasserzisternen, Tanks 50–200 m³, im Notfall Meerwasser)

Rügen (ländliche Außenbereiche → Löschwasserteiche / Zisternen)
Usedom (Hydranten in Orten, Zisternen im Außenbereich)
Hiddensee (geringe Grundwasserreserven → unterirdische Zisternen + mobile Tanks)


Österreich – abgelegene Regionen mit regelmäßigen Löschwasserproblemen

Hochlagen & alpine Täler:
Montafon (Gargellen, St. Gallenkirch – Vorarlberg)
Kleinwalsertal (logistisch schwierig erreichbar)
Ötztal (Vent, Obergurgl – Tirol)
Paznaun (Galtür, Ischgl – Tirol)
Defereggental (Sankt Jakob – Osttirol)
Lesachtal (Kärnten – sehr abgelegen)

Ländliche Regionen:
Waldviertel (Niederösterreich – Groß Gerungs, Weitra)
Mühlviertel (Oberösterreich – Freistadt-Hinterland)
Lungau (Salzburg – Tamsweg, Ramingstein)

Südliche Randregionen:
Südsteirisches Hügelland (Gamlitz, Leutschach)
Gailtal / Lesachtal (Grenzregion Tirol–Kärnten)

Faltbare Löschwasserzisternen & Löschwasserbehälter
für die Schweiz, Lichtenstein und Österreich
Faltbare Löschwasserzisternen & Löschwasserbehälter
für die Schweiz, Lichtenstein und Österreich

Schweiz – abgelegene Regionen mit Löschwasserdefiziten

Löschwasserversorgung für abgelegene Standorte, PV-Anlagen und Häuser
Löschwasserversorgung für abgelegene Häuser

Richtlinie „Versorgung mit Löschwasser“ für die Schweiz

Diese zentrale technische Richtlinie des Schweizer Feuerwehrverbands (FKS) beschreibt die Grundsätze der Versorgung mit Löschwasser einschließlich Alternativen, wo kein Trinkwassernetz verfügbar ist (Löschwasserbehälter, Reservoire, Löschweiher etc.). Siehe: Richtlinie Versorgung mit Löschwasser (FKS, PDF)

Alpentäler:
Val Müstair (Müstair, Tschierv – Graubünden)
Safiental (GR – Safien Platz)
Val d’Anniviers (Wallis – Grimentz, Zinal)
Binntal (Wallis – Binn)
Goms (Wallis – Obergesteln, Münster)
Lötschental (Wallis – Wiler, Blatten)

Hochlagen & abgegrenzte Gemeinden:
Engadin (Ftan, Ardez, Sent)
Haslital (Bern – Guttannen, Innertkirchen)
Prättigau-Hinterland (St. Antönien)

Infrastrukturschwache ländliche Regionen:
Jura-Hügelland (Saignelégier, Montfaucon)
Appenzeller Hinterland (Schlatt, Schönengrund)


Liechtenstein – mit punktuellen Löschwasserversorgungsproblemen

Bei der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland e.G. (WLU) stehen derzeit zirka 700 Überflurhydranten im Einsatz, trotzdem gibt es in Lichtenstein vereinzelnte Gebiete ohne ausreichende Versorgung:

Hang- und Höhenlagen

  • Druckverluste, eingeschränkte Speichervolumina

Außenlagen / Landwirtschaft

  • Weniger Hydranten, längere Zuleitungen

Industrie- & Sonderbauten (Hallen, Energie, Logistik)

  • Erhöhter Löschwasserbedarf (Mengen/Zeiten)
  • Behörden verlangen objektspezifische Nachweise

Südtirol – alpine Hochlagen mit manchmal unzureichender Versorgung

Tschögglberg – Hochplateau, wenige Quellen, Trockenperioden kritisch.
Ritten – begrenzte Wasserreserven, lange Leitungswege.
Regglberg – verstreute Höfe, geringe Netzdrucke.
Abgelegene Bergfraktionen um Bozen – oft ohne ausreichende Hydranten, abhängig von Zisternen.


Luxemburg – abgelegene Gebiete mit unzuausreichenden Löschwasser

Ösling / Oesling (Ardennenregion):
Clervaux
Munshausen
Troisvierges
Weiswampach
Wincrange

Obersauer-Stauseeregion:
Esch-sur-Sûre
Boulaide
Bavigne

Grenznahe, ländliche Regionen:
Wiltz-Hinterland
Hoscheid
Hosingen

Typische Merkmale: weite Wege, geringe Hydrantendichte, Höhenlagen, verstreute Höfe und Weiler.


2. Gesetzliche Grundlagen & maßgebliche technische Regeln

Die folgenden Regelwerke bestimmen, ob ein Löschwasserbehälter erforderlich ist und welche technische Ausführung akzeptiert wird:

• DVGW W 405 – Bereitstellung von Löschwasser aus dem Trinkwassernetz

Legt fest, in welchem Umfang ein Wasserversorger Löschwasser überhaupt bereitstellen kann.
In abgelegenen Gebieten ist dies meist nicht möglich → daher zusätzlicher Vorrat nötig.

• Landesbauordnungen und Feuerwehrgesetze der Länder

Hier wird geregelt, dass der Grundschutz Aufgabe der Gemeinde ist – der Objektschutz jedoch dem Eigentümer auferlegt werden kann.
Bei abgelegenen Gebäuden tritt fast immer der Objektschutz ein.

• Feuerwehrtechnische Merkblätter der Landkreise / Städte

Sie definieren praxisnah:

  • Wie viel Löschwasser für ein Objekt benötigt wird
  • Wie schnell es verfügbar sein muss
  • Ob der Löschwasserbehälter zugelassen wird

• DIN 14230 – Unterirdische Löschwasserbehälter

Für dauerhafte unterirdische Behälter, nicht für mobile Tanks.

• DIN 14462 – Löschwasseranlagen (nicht öffentlicher Bereich)

Relevant, wenn auf dem Grundstück Hydranten oder Wandhydranten installiert werden, die aus einem Behälter gespeist werden.

• Trinkwasserschutznormen (DIN EN 1717, DIN 1988-600, DIN EN 806)

Nur relevant, wenn der Behälter über das Trinkwassernetz befüllt wird.

Wichtig:
Die zuständige Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle entscheidet im Einzelfall, welche Lösung anerkannt wird.


3. Löschwasserbedarf für abgelegene Häuser & Außenbereichsstandorte

Für abgelegene Wohnhäuser, landwirtschaftliche Anwesen und Außenbereichsgrundstücke fordern viele Gemeinden:

  • 48 m³ oder 96 m³ für Wohngebäude (häufiger Wert in Merkblättern)
  • 96–144 m³ für größere oder landwirtschaftliche Objekte
  • ≥100 m³ für energie- oder industrienahe Anlagen
  • Höhere Mengen bei größeren Brandlasten

Wichtig:
Diese Werte stehen nicht in DIN-Normen, sondern stammen aus kommunalen Richtlinien und Feuerwehrmerkblättern.
Die tatsächliche Menge wird immer objektbezogen festgelegt und sollte mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt werden.


4. Welche Löschwasser-Lösungen eignen sich für abgelegene Häuser und Außenbereiche?

a) Flexible Löschwasserkissen / faltbare Löschwasserzisternen

  • 50–300 m³
  • Ideal für abgelegene Wohnhäuser und Höfe
  • Installation ohne Erdarbeiten
  • Mobil, umsetzbar, wiederverwendbar
  • Frostgeschützte Ausführung verfügbar
  • Kostengünstige Alternative zu unterirdischen Zisternen

Einsatzvorteil:
Bei abgelegenen Wohnhäusern häufig akzeptiert, wenn die Feuerwehr nah genug heranfahren kann und die Entnahmestelle normgerecht ausgeführt ist.


b) Unterirdische Löschwasserbehälter (nach DIN 14230)

  • Dauerhafte, behördlich sehr gut akzeptierte Lösung
  • frostfrei und überfahrbar
  • ideal für Wohnhäuser, landwirtschaftliche Anwesen, Industrieflächen
  • Allerdings sind solche unterirdischen Löschwasserbehälter nach DIN 14230 deutlich teurer in der Anschaffung als oberirdische, flexible oder faltbare Löschwasserzisternen. Die höheren Kosten ergeben sich aus umfangreichen Erdarbeiten, hohen Transportkosten, Kaufpreis des Löschwasserbehalters, Abdeckung, Schachtbau sowie der späteren Entsorgung.

5. Anforderungen an Befüllung, Entnahme und Erreichbarkeit

Diese Anforderungen basieren auf Feuerwehrmerkblättern und der DVGW-Systematik:

Zugänglichkeit

  • Feuerwehrfahrzeuge müssen sicher und ganzjährig heranfahren können.
  • Wendemöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge müssen vorhanden sein.

Entnahmestelle

  • Storz A oder B, gut zugänglich (bei uns ist der größere Storz A-Anschluss Standard)
  • Ausreichend großer Dom-/Saugschacht
  • Kurzer Weg zwischen Tank- und Entnahmestelle: Ein kurzer Weg zwischen Tank und Entnahmestelle bedeutet, dass die Saugleitung vom Löschwasserbehälter zur Feuerwehrkupplung so kurz wie möglich ausgeführt sein muss. Typische Praxiswerte aus Feuerwehrmerkblättern:
    • max. 6–10 m Leitungslänge werden häufig toleriert
    • je kürzer, desto besser (optimal 2–5 m) – im Standard bieten wir 4 m, bei Bedarf auch länger an.
    • unnötige Bögen, Höhenunterschiede und enge Leitungen unbedingt vermeiden

Befüllung

  • über Hydrant, Wassertransportfahrzeug oder Trinkwassernetz
  • bei Netzbefüllung sind Trinkwasserschutznormen zu beachten

Kennzeichnung

  • Behältervolumen
  • nutzbares Löschwasservolumen
  • Herstellerangaben
  • Bedienhinweise

6. Vorteile frostsicherer Löschwasserkissen mit Hydrant an abgelegenen Häusern und Standorten

  • Schnelle Herstellung der Löschwasserversorgung
  • Nur geringe Baumaßnahmen notwendig
  • Frostsicher bis -30°C
  • Deutlich geringere Investitionskosten (70+% weniger nach unserer Erfahrung)
  • Hohe Volumen bis 2500 m³ möglich (oder noch mehr bei „Zusammenschaltung“ von mehreren Tanks)

Bei abgelegenen Wohnhäusern werden diese Behälter im Rahmen einer Einzelfallprüfung häufig als pragmatische Lösung anerkannt, wenn die technische Ausführung passt und die Vor-Ort-Situation gut begründet ist.


7. Praxisbeispiele: Wann Gemeinden Löschwasserbehälter fordern

  • Neubau eines Wohnhauses im Außenbereich (keine öffentlichen Hydranten im Umkreis vorhanden)
  • Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohn- oder Gewerberaum
  • Ausbau eines Einzelhofs
  • Errichtung eines PV-Parks oder Windrades
  • Bau eines entlegenen Betriebsgebäudes
  • Erweiterung eines bestehenden Hofes oder Gewerbebetriebs
  • Baustellen in Bereichen ohne ausreichende Löschwasserversorgung

Benötigen Sie einen Löschwasserbehälter für ein abgelegenes Haus oder einen entlegenen Standort, um die Versorgung mit Löschwasser sicherzustellen?
Wir liefern flexible Löschwasserkissen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Lichtenstein und Luxemburg sowie Südtirol.